Menschenrechte in den Entwicklungsländern zu schützen, zu respektieren und progressiv zu gewährleisten ist die Pflicht der Republik Österreich. Gemäß dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte (BP-Pakt) und dem Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Pakt). Beide Pakte wurden von Österreich am 18.12.1978 ratifiziert.
Entwicklungszusammenarbeit (EZA) ist praktische Menschenrechtsarbeit. Jedoch nicht jedes Projekt der EZA ist ein Menschenrechtsprojekt. Zentrales Thema der EZA ist die progressive Gewährleistung der WSK-Rechte. Die BP- und WSK-Rechte sind unteilbar miteinander verbunden, jedoch hinken die WSK-Rechte in ihrer Realisierung bis heute den bürgerlich-politischen Rechten weit nach. Dass hier eindeutig Handlungsbedarf herrscht, bestätigen auch die von den Staats- und Regierungschefs der Vereinten Nationen formulierten Millenniumsziele.
Die Armutsbekämpfung, als eine Form der Umsetzung sozialer Rechte, hat in der Millenniumserklärung oberste Priorität.
Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik müssen an einem Strang ziehen um die Einhaltung der Menschenrechte weltweit zu garantieren. Da sind sie NGOs genauso gefordert, wie die staatliche EZA und die Unternehmen, die in Entwicklungsländern investieren oder Handel mit ihnen treiben.
Armut und Hunger zu überwinden ist moralische Pflicht aller. Die EZA ist ein wichtiges Instrument um dieses Ziel zu erreichen, die Qualität und Quantität der Österreichischen EZA der Maßstab für unsere Pflichterfüllung.
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