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ERGEBNIS WAHLAKTION VON FIAN
SOZIALE UND WIRTSCHAFTLICHE MENSCHENRECHT IN ÖSTERREICH - MEHR ZUKUNFT NACH DEN WAHLEN?

Wien, 22. September 2006: Bereits im Juli 2006 startete FIAN Österreich, die österreichische Sektion der Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung, eine Anfragenaktion für die Wahl werbenden Parteien. Die Vorsitzenden der Parteien wurden gefragt, wie sie die Empfehlungen des UN-Sozialausschusses in der künftigen Legislaturperiode umsetzen werden, ob sie konkrete Aktionspläne für die weitere Durchsetzung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten (WSK-Rechte) in Österreich hätten, und was sie gegen die Aushöhlung der WSK-Menschenrechtsstandards zu unternehmen gedächten. Von den sechs angeschriebenen Parteien (KPÖ, BZÖ, FPÖ, Grüne, SPÖ und ÖVP)*, die um die Gunst der WählerInnen ringen, haben vier - mehr oder weniger ausführlich - Stellung bezogen. Von KPÖ und BZÖ sind keine Antworten eingegangen.

Die Empfehlungen des UN-Sozialausschusses waren als Ergebnis der Prüfung der beiden vorgelegten Berichte, des Regierungsberichts und des Parallelberichts von NGOs wie FIAN, Asylkoordination, Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte und anderen, bereits im Jänner 2006 vorgelegt worden. Eine Reihe wichtiger Maßnahmen wie die Einführung eines Grundeinkommens zur wirksamen Armutsbekämpfung oder die Gleichstellung von AsylwerberInnen mit österreichischen SozialhilfebezieherInnen werden der österreichischen Bundesregierung in diesem politisch bindenden Dokument empfohlen. Die Ratifizierung der Konvention über die Rechte von MigrantInnen und die Verankerung von sozialen Grundrechten in der Verfassung sind ebenfalls dringende anstehende Vorhaben, die von der neuen Regierung in Angriff genommen werden sollten. Der Dialog mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verabschiedung eines nationalen Menschenrechtsaktionsplans und die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution sollten in der nächsten Regierungsperiode auf der Agenda stehen. In Österreich sind mehr als eine Million Menschen armutsgefährdet, etwa eine halbe Million Menschen leben in verfestigter Armut. Sie stellen auch eine große Gruppe potenzieller WählerInnen dar. Nur wenige Parteien wenden sich jedoch in ihren Kampagnen offensiv dem Problem der wachsenden Armut zu.

Wenn mehr und mehr Menschen verfestigter Armut ausgesetzt sind und eine wachsende Zahl von Menschen an den Rand der Gesellschaft gedrängt wird, werden damit ihre wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte verletzt. „Wenn in etwa einer Woche die Menschen in diesem Land zur Wahl gehen, geben sie damit auch ihre Stimme für die zu gestaltende Verteilung des materiellen und ideellen Reichtums dieser Gesellschaft in den nächsten vier Jahren ab. Diese politische Gestaltung wird auf die eine oder andere Weise den wirtschaftlichen und sozialen Alltag eines jeden Menschen betreffen. Für umso wichtiger halten wir, dass die Parteien auf ihren politischen Willen, die Menschenrechte in diesem Land zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten, geprüft werden. Ohne Menschenrechte steht die Demokratie auf brüchigem Boden", so Ralf Leonhard, Vorsitzender von FIAN Österreich.

Im Folgenden seien einige ausgewählte Aspekte der Stellungnahmen kurz dargestellt, die vollständigen Texte sind unter www.fian.at zu finden, wir empfehlen nicht nur Interessierten sich mit diesen zu befassen, da einzelne weitere Aussagen sehr aufschlussreich sind:

„Ein Hemmnis für die Umsetzung des WSK-Paktes stellen (…) die Folgen ungehemmter Globalisierung und Europäisierung dar" führt etwa die FPÖ aus und sie kann „nicht alle im Pakt festgehaltenen Items politisch unterstützen". Mit der Stellungnahme spricht sich die „soziale Heimatpartei" FPÖ, sowohl gegen die ungehemmte Globalisierung als auch gegen die Einmischung durch die EU (EuGH, Kommissionen u.a.) in „intime nationale Entscheidungen der Wirtschafts- und Sozialpolitik" aus. Die Grünen führen beispielsweise an, dass ihnen die Unterstützung von AsylwerberInnen ein wichtiges Anliegen ist. Ihr Antrag zur Ratifizierung der Konvention zum Schutz der Rechte von WanderarbeitnehmerInnen wurde von den Regierungsparteien abgelehnt (bei Enthaltung der SPÖ). Daneben setzen sie sich u. a. für die Einrichtung eines nationalen Menschenrechtsinstitutes ein und weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie „an einer generellen Festigung der Menschenrechte in Österreich großes Interesse haben." Die SPÖ betont bereits eingangs in ihrer Stellungnahme, dass „Sozialpolitik (…) Herzstück, Basis und auch Ziel der sozialdemokratischen Politik (bildet)". Neben den Modellen zu Beschäftigungspolitik, bedarfsorientierter Grundsicherung und Kinderbetreuung wird auf den Grundrechtskatalog der SPÖ verwiesen. Wie keine andere der stellungnehmenden Parteien betont die SPÖ die Bedeutung der Durchsetzbarkeit sozialer Grundrechte „es müssen Rechte nicht nur verankert werden, sondern es muss gleichzeitig auch ein Mechanismus der Rechtsdurchsetzung geschaffen werden". Gemäß dem Verständnis der SPÖ allerdings kann mit „der Förderung von Frauen (…) die Kinderarmut direkt bekämpft und die Spirale der „Vererbbarkeit von Armut" durchbrochen werden". Die ÖVP hat als einzige der Regierungsparteien Stellung genommen und bezog sich dabei in erster Linie auf die Empfehlungen des UN-Komitees für WSK-Rechte. Sie sieht beispielsweise die bedarfsorientierte Grundsicherung bereits durch das Ausgleichszulagensystem, Arbeitslosenversicherung sowie die Sozialhilfeleistungen der Länder gegeben. Oder hinsichtlich der UN-Konvention zum Schutz der Rechte von WanderarbeitnehmerInnen etwa, will die ÖVP Österreich „nur im Einklang mit europäischen Partnern" festgelegt sehen. Eine fortschreitende Aushöhlung von WSK-MR Standards kann die ÖVP nicht feststellen.

Bedauerlicherweise ist über weite Strecken das Verständnis für menschenrechtliche Grundprinzipien und die Tatsache, dass Menschenrechte oberste Staatenpflicht darstellen, zu vermissen. Unter anderem ist daher etwa zu den Ausführungen von FPÖ prinzipiell festzuhalten, dass die Artikel des WSK-Paktes nicht verhandelbar sind, und eine von vornherein auf Diskriminierung aufbauende Umsetzung des Paktes zentralen Menschenrechtsprinzipien widerspricht. Auf die Benachteiligung von AsylwerberInnen in der Grundversorgung und die geforderte Gleichstellung ging die SPÖ leider nicht ein, die Frage bleibt also offen, ob ihre Politik das menschenrechtliche Prinzip des sich ergebenden individuellen Anspruches aus den Rechten - unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Ethnie, Religion u. ä. - durchzusetzen bereit ist. Obwohl im Wahlkampf der Grünen die Armutsbekämpfung in Österreich zentrales Thema ist, wird sie nicht als menschenrechtliche Verpflichtung im Rahmen des WSK-Pakts wahrgenommen bzw. dargestellt. Die ÖVP etwa kann steigende Armutszahlen, stärker werdende soziale Ausgrenzung, sinkende qualitative Standards des Bildungssystems sowie nicht gesicherte Chancengleichheit im Zugang zum Bildungssystem uvam. nicht mit der Aushöhlung von Standards sozialer Grundrechte verbinden. Für eine Partei mit langjähriger Regierungsverantwortung scheint doch etwas unverständlich, dass sie dies nicht mit der staatlichen Pflicht, einmal erreichte Standards sozialer Menschenrechte zu gewährleisten, in Zusammenhang bringen kann bzw. will.

Mit den Stellungnahmen lassen die Parteien prinzipiell erkennen, dass den WSK-Rechten sowie den abgegebenen Empfehlungen des UN-Sozialkomitees politische Bedeutung zugemessen wird. Weitgehend stimmen die antwortenden Parteien mit dem Komitee auch in der Frage der überein, WSK-Rechte in der Ausbildung der Rechtsanwenderinnen stärker zu berücksichtigen. WSK-Rechte werden in der österreichischen Rechtsprechung, im Unterschied zu anderen europäischen Staaten, kaum als Rechtsquelle herangezogen.

Es muss generell als Erfolg der Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie FIAN und deren KooperationspartnerInnen des Parallelberichtes angesehen werden, dass vier von sechs Parteien sich mit den Berichten zum WSK-Pakt und den Empfehlungen des UN-Sozialausschusses auseinandergesetzt haben. „Die geradezu menschenverachtenden Untertöne, die in diesem Wahlkampf immer wieder angeschlagen werden, verdeutlichen, welche Menge an Arbeit noch zu leisten ist", meint Lisa Sterzinger, Vorstandsmitglied von FIAN Österreich.

Die Liste Hans Peter Martin war bei Beginn der Aktion noch nicht als Wahl werbende Partei registriert.

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FIAN
FLOGENDE STELLUNGSNAHMEN DER PARTEIEN HABEN WIR ERHALTEN

Um Ihnen eine möglichst umfassende Meinungsbildung zu ermöglichen, veröffentlichen wir diese - soweit als möglich - in vollständigem Umfang. Die veröffentlichten Stellungnahmen sind jedoch in keiner Weise als deckungsgleich mit der Meinung von FIAN Österreich anzusehen.

download: Der Sozialdemokratischen Partei Österreichs
(eingelangt am 11. August 2006)
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download: Grundrechtekatalog des sozialdemokratischen Grundrechteforums
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download: Der Freiheitlichen Partei Österreichs
(eingelangt am 11. September 2006)
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download: Der Grünen im Parlament
(eingelangt am 14. September 2006)
.pdf-Format

download: Der Österreichischen Volkspartei
(eingelangt am 19. September 2006)
.pdf-Format

download: Des Bundeskanzleramts
(eingelangt am 21. Dezember 2006)
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