
Vertreibung und unzureichender Zugang zu Land und produktiven Ressourcen wie Wasser und Saatgut sind zentrale Muster bei der Verletzung des Menschenrechts auf Nahrung.
Für die Durchsetzung des Menschenrechts auf Nahrung ist die Frage des Zugangs zu ausreichender Nahrung zentral:
„Das Recht auf angemessene Ernährung ist dann verwirklicht, wenn jeder Mann, jede Frau und jedes Kind, einzeln oder gemeinsam mit anderen, jederzeit physisch und wirtschaftlich Zugang zu angemessener Ernährung oder Mitteln zu ihrer Beschaffung hat.“ (Allgemeiner Rechtskommentar zum Recht auf Nahrung, 1999).
Im ländlichen Raum wird dieser Zugang zu Nahrung insbesondere durch den direkten Zugang zu Land, zu Saatgut und zu Wasser gewährleistet.
Der Zugang zu diesen natürlichen Ressourcen ist daher ein Kernelement des Rechts auf Nahrung. Alle 160 Vertragsstaatsstaaten des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte sind diesbezüglich auf drei Ebenen, den so genannten Staatenpflichten, zur Durchsetzung des Rechts auf Nahrung verpflichtet.